Rudolf
Es gibt verschiedene Arten von Hypotheken, die den Hypothekengläubigern unterschiedliche Rechte und Pflichten verleihen.
Rückgaberecht: Der Hypothekenschuldner ist Eigentümer der Immobilie. Er überträgt lediglich einen Eigentumsanteil an den Hypothekengläubiger. Sobald das Darlehen abbezahlt ist, hat er das Recht, die Immobilie abzulösen. Der Hypothekengläubiger hat den Hypothekenbrief und alle anderen zum Eigentum des Hypothekengebers gehörenden Unterlagen zurückzugeben.
Anspruch auf Teilrückzahlung: Der Hypothekenschuldner kann die Immobilie in der Regel nicht stückweise einlösen. Für den Fall, dass der Hypothekengläubiger durch Kauf oder Erbschaft einen Anteil an der hypothekarischen Immobilie erwirbt, hat der Hypothekengläubiger dann das Recht auf eine teilweise Rückzahlung der belasteten Immobilie.
Rückgaberecht: Der Hypothekenschuldner hat das Recht, den Besitz der Immobilie gegen Zahlung des Hypothekendarlehens zurückzufordern.
Implizite Verträge des Hypothekenschuldners: Der Hypothekenschuldner hat bestimmte stillschweigende Verträge mit dem Hypothekengläubiger. Wenn der Hypothekenschuldner im Besitz von Eigentum ist, verteidigt er den Eigentumstitel, zahlt öffentliche Abgaben, Gebühren und Steuern. Er wird auch alle in der Vertragsurkunde enthaltenen Bedingungen beachten.
Pachtbefugnis des Hypothekenschuldners: Das Eigentumsübertragungsgesetz sieht eine Klausel vor, dass der Hypothekenschuldner, der im Besitz der Immobilie ist, die Immobilie im Rahmen der normalen Verwaltung des Eigentums mieten kann.