Wie registriere ich ein Unternehmen in Pakistan?

4 Antworten


  • Unternehmensgründung
    In den letzten Jahren hat die pakistanische Regierung das regulatorische Umfeld für Unternehmensgründungen erheblich vereinfacht. Die Verwaltung der Investitionen ist nun beim Board of Investment (BOI) und der Security and Exchange Commission of Pakistan (SECP) in einer Art One-Stop-Shop-System konzentriert.
    Die jüngste Reduzierung der Tage für die Gründung eines Unternehmens ist signifikant und zählt das Land in dieser Hinsicht zu den Besten in Asien.
    Das Leistungstempo der Arbeit in öffentlichen Einrichtungen wurde erheblich verbessert. Durch die Bereitstellung von Namensurkunden, Gründungsurkunden, Hypothekenzertifikaten und beglaubigten Kopien von Dokumenten wird die Bearbeitungszeit (1-2 Tage) erheblich verkürzt.
    Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen nur zur Orientierung dienen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des IPTU-Teams.

    Securities and Exchange Commission of Pakistan Die
    Securities and Exchange Commission of Pakistan (SECP) wurde gemäß dem Securities and Exchange Commission of Pakistan Act 1997 gegründet und war am 1. Januar 1999 als Körperschaft tätig.
    Eine der wichtigen Funktionen der SEC ist die Gründung/Registrierung von Unternehmen. Diese Aufgabe wurde der Registrierungsabteilung, Abteilung Gesellschaftsrecht, anvertraut, die ihre Außenstellen, die als Firmenregistrierungsbüros (CROs) bekannt sind, zum Zwecke der Gründung / Registrierung verschiedener Arten von Unternehmen hat.
    Seit der Gründung des SECP wurden eine Reihe operativer Veränderungen eingeführt und ein freundliches Umfeld in der Zentrale und den CROs geschaffen.
    Die Unternehmensgründung wird deutlich einfacher, reibungsloser und zügiger gestaltet, so dass dieser Prozess möglichst noch am gleichen Tag, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von drei Tagen abgeschlossen werden kann.
    Der Security Information Service for Businesses Overseas (SISBO) bei FCO kann Unternehmen unterstützen, indem er Informationen über Sicherheits- und politische Risiken bereitstellt, denen Unternehmen ausgesetzt sein können, wenn sie in bestimmten Märkten im Ausland tätig sind. Zu den abgedeckten Bereichen können Terrorismus, Kriminalität und Unruhen, lokale Politik, lokale Strafverfolgungsregelungen, persönlicher Schutz, Bestechung und Korruption, Menschenrechte, Eigentum an physischen oder geistigen Eigentumsrechten und grenzüberschreitende Fragen gehören.

    Board of Investment
    Um den Investitionsprozess zu rationalisieren und zu koordinieren und eine anlegerfreundliche Kultur im Land zu schaffen, hat die Regierung das Board of Investment (BOI) als zentrale Agentur zur Förderung und Erleichterung von Investitionen eingerichtet.
    Der Investitionsausschuss wird vom Regierungschef geleitet und vom Minister für Industrie und Produktion beaufsichtigt. Siehe das vorliegende Organigramm von BOI.
    Die Hauptfunktionen des Boards sind die Förderung von Investitionsmöglichkeiten in allen Wirtschaftssektoren und die Bereitstellung von Investitionserleichterungen für lokale, ausländische und pakistanische Überseeinvestoren.
    Das BOI fungiert als Anlaufstelle zwischen potenziellen Investoren und allen Behörden der Regierung, die mit Investitionsvorschlägen befasst sind und für die Bereitstellung von Infrastruktur und anderen Einrichtungen verantwortlich sind. T
    o den Einfluss und die Wirksamkeit des BOI zu stärken und von ihrer Erfahrung zu profitieren, werden Minister und Sekretäre kritischer Wirtschaftsministerien aktiv in alle Aktivitäten des BOI eingebunden.

    Ausländische Investitionen
    Ausländische Investitionen unterliegen im Allgemeinen denselben Regeln wie inländische Investitionen, mit Ausnahme bestimmter sensibler Bereiche wie Rüstungsproduktion, Bankwesen und Rundfunk.
    Es gibt kaum offensichtliche Verweigerung der Inländerbehandlung für ausländische Unternehmen. Es gibt auch keine Anhaltspunkte für eine gesetzliche Ausnahme von der Inländerbehandlung.
    Beispielsweise sieht der Foreign Private Investment (Promotion and Protection) Act von 1976 ausdrücklich vor, dass ausländische Investitionen nicht stärker vom Einkommen besteuert werden dürfen als Investitionen, die unter ähnlichen Umständen von pakistanischen Staatsbürgern getätigt werden.

    Firmenregistrierungsbüros
    Um ausländische Investoren und ausländische Pakistaner zu unterstützen, hat diese Kommission in drei seiner Firmenregistrierungsbüros (CRO) in Karachi, Lahore und Islamabad spezielle Schalter mit designierten Beamten eingerichtet.
    Sie bieten Ihnen besondere Unterstützung bei der Unternehmensgründung und anderen damit zusammenhängenden regulatorischen Anforderungen sowie Informationen in Bezug auf das Gesellschaftsrecht und die Arbeitsweise der Kommission.
    Andere öffentliche Dienstleistungen wie Namensverfügbarkeit, Bereitstellung von beglaubigten Kopien usw. werden am selben Tag erbracht. Es gibt eine vollständige Automatisierung der Arbeit von CROs, um Einrichtungen wie die Verfügbarkeit von Namen und die Gründung neuer Unternehmen usw. bereitzustellen. Elektronisch.
    Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Promoters' Guide der Securities and Exchange Commission of Pakistan.
    In den acht CRO (Islamabad, Karachi, Lahore, Peshawar, Faisalabad, Multan, Sukkur und Quetta) können Sie neben der Registrierung von Unternehmen und der Überwachung ihrer gesetzeskonformen Arbeit auch die Aufgaben der CROs umfassen, Dienstleistungen zu erbringen und zu beraten und sicherzustellen, dass die Gesellschaften und ihre Direktoren erfüllen die gesetzlichen Anforderungen gemäß der Gesellschaftsverordnung von 1984 (die Verordnung).
    Die von den CROs geführten Unternehmensaufzeichnungen sind öffentliche Aufzeichnungen und die Anleger, Anteilseigner, Gläubiger und die Öffentlichkeit können die Aufzeichnungen jeder Gesellschaft jederzeit einsehen und sie können auch unverzüglich eine beglaubigte Kopie eines bestimmten Dokuments gegen Zahlung eines Nennbetrags von . erhalten Gebühr.

    Arten von Rechtsformen für die Ausübung von Geschäften
    Es gibt drei Hauptformen von Geschäften in Pakistan, die wie folgt definiert werden:

    Einzelunternehmen Eine natürliche Person übt auf eigene Rechnung das Geschäft oder den Beruf aus. Für die Gründung eines Alleineigentums ist kein formelles Verfahren oder Formalität erforderlich.
     Partnerschaft
    Eine Geschäftsbeziehung, die durch eine förmliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen oder Unternehmen eingegangen wird, die ein gemeinsames Geschäft betreiben. Solche Partnerschaften werden gemäß dem Partnership Act von 1932 gegründet und bei Bedarf beim Registrar of Firms registriert.
     Gesellschaft
    Eine juristische Person, die gemäß der Gesellschaftsverordnung von 1984 gegründet wurde. Sie kann ein Grundkapital haben oder ohne Grundkapital gegründet werden.
    Arten von Gesellschaften
    Eine Gesellschaft mit Stammkapital kann gegründet werden als:
     Gesellschaft
    mit beschränkter Haftung  Gesellschaft mit beschränkter Haftung  Gesellschaft mit beschränkter
    Haftung auf Aktien
    Gesellschaften mit beschränkter Haftung können ferner als Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung klassifiziert werden:
     Aktiengesellschaften können von mindestens drei Personen gegründet werden, indem sie deren Namen in die „Gründung und Satzung“ der Gesellschaft eintragen.
     Gesellschaften mit beschränkter Haftung können von mindestens zwei Personen gegründet werden, indem sie deren Namen in die „Gründung und Satzung“ der Gesellschaft eintragen.
    Für weitere Informationen lesen Sie bitte Chancen für EU-Unternehmen in Pakistan (Kapitel 5). Gründung

    einer Gesellschaft
    Die Verfahren zur Registrierung einer privaten oder öffentlichen Gesellschaft sind relativ ähnlich. Es gibt jedoch sichtbare Unterschiede nach der Einarbeitung
    Drei oder mehr Personen können durch Eintragung ihres Namens in die Gründungsurkunde und Einhaltung der Anforderungen der Gesellschaftsverordnung in Bezug auf eine Eintragung eine Aktiengesellschaft gründen.
    Eine oder mehrere so verbundene Personen können in gleicher Weise eine Personengesellschaft gründen. Für die Gründung einer Branche sind keine staatlichen Sanktionen in Bezug auf Tätigkeitsbereich und Größe erforderlich, jedoch ist eine vorherige Genehmigung der Ministerien vor der Gründung eines Unternehmens erforderlich in:
     Banken: Finanzministerium und State Bank of Pakistan
     Versicherungen: Handelsministerium
     Investitionsfinanzierung: Ministerium für Finanzen und Staatsbank von Pakistan
     Risikokapital: Securities and Exchange Commission of Pakistan
     Vermögensverwaltung: Securities and Exchange Commission of Pakistan
     Für jede der folgenden Branchen (Waffen und Munition; Sicherheitsdruck, Währung und Münzen; Sprengstoffe; radioaktive Substanzen): Ministerium für Industrien und Board of Investment

    Incorporation of a Company
    To get Ein eingetragenes Unternehmen muss sich bei der Companies Ordinance, 1984 Securities and Exchange Commission of Pakistan, registrieren lassen. Diese Aufgabe wird nun von der Registrierungsabteilung, Abteilung Gesellschaftsrecht, auch Firmenregistrierungsämter genannt, am selben Tag oder zumindest innerhalb von drei Tagen erledigt.
    1. Der Name:
    Der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens besteht darin, die Verfügbarkeit des Namens des vorgeschlagenen Unternehmens beim Handelsregisteramt zu bestätigen. Für die Anforderung eines Verfügbarkeitszertifikats ist eine Gebühr erforderlich. Der Name sollte nicht unangemessen, täuschend oder dazu bestimmt sein, religiöse Gefühle zu verletzen, und er sollte weder identisch sein noch mit dem Namen eines bestehenden Unternehmens ähneln.
    Weitere Informationen finden Sie hier im Antrag auf Verfügbarkeit des Namens
    Bestimmte Wörter und Ausdrücke, die in einem Firmennamen verwendet werden, können eine Vorrangstellung, einen bestimmten Status oder eine bestimmte Funktion implizieren.
    Der Registrar lässt diese Worte im Allgemeinen nicht zu, es sei denn, die Promoter liefern eine ausreichende Begründung (Internationale, Vereinigung oder Föderation, Kommission, Behörde, Vorstand oder Rat, Institut oder Institution, Handelskammer und/oder Handel und Industrie usw.)
    . Informationen lesen Sie bitte die Richtlinien für die Auswahl

    des Firmennamens 2. Gesellschaftsvertrag
    Ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer Gesellschaft ist die Erstellung eines Dokuments, das als Gesellschaftsvertrag bezeichnet wird. In der Satzung der Gesellschaft sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft enthalten (Name, Sitzstaat, Hauptzweck der Gesellschaft, Haftung der Gesellschafter und das genehmigte Kapital).
    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Verabschiedung des Musters des Gesellschaftsvertrages zur Genehmigung nach § 42 der Gesellschaftsordnung 1984.
    3. Satzung Die
    Satzung der Gesellschaft regelt die interne Geschäftsführung des Unternehmens und der Geschäftsführung. Die Satzung ist dem Gesellschaftsvertrag untergeordnet.
    4. Registrierung eines Unternehmens
    Ein ausländisches Unternehmen (mit Sitz außerhalb Pakistans) muss dem betreffenden Registrar innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung seines Geschäftssitzes in Pakistan folgende Dokumente übermitteln:
     Eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung in englischer Sprache, ordnungsgemäß von einem pakistanischen diplomatischen Konsular beglaubigt und dem vorgeschriebenen Formular
    beigefügt (38)  Adresse des eingetragenen oder Hauptsitzes in einem Herkunftsland (Formular 39 )
     Eine Liste des Direktors, des Chief Executive und des Sekretärs des Unternehmens (Formular 40)
     Angaben zum Hauptgeschäftsführer des Unternehmens in Pakistan (Formular 41)
     Angaben zu Personen mit Wohnsitz in Pakistan, die befugt sind, Zustellungen im Namen von . anzunehmen das ausländische Unternehmen (Formular 42)
     Adresse des Hauptgeschäftssitzes des ausländischen Unternehmens in Pakistan (Formular 43)
     Paid Challan für die Anmeldegebühr für jedes Dokument in den dafür vorgesehenen Unternehmenszweige Habib Bank Limited hinterlegt
     Für weitere Informationen lesen Sie bitte:
    Board of Investment, Anmeldung - Bildung von Firmen

    Musterformulare für verschiedene gesetzliche Erträge unter dem Companies Ordinance 1984

    Spielplan der Gebühren

    Ausländische Unternehmen müssen jährlich bei der betreffenden Registerstelle Jahresabschlüsse in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit in Pakistan und ihre globalen Konten zusammen mit der Liste der pakistanischen Mitglieder und Inhaber von Schuldverschreibungen und Angaben zu den Geschäftssitzen in Pakistan innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen.
    Es ist auch erforderlich, den betreffenden Registrar mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Einstellung der Geschäftstätigkeit in Pakistan zu benachrichtigen (Formular 46) und eine solche Absicht mindestens in zwei Tageszeitungen zu veröffentlichen, die in der Provinz zirkulieren, in der sich der Geschäftssitz befindet liegt.


    Einrichtung einer Zweigniederlassung
    Eröffnung einer Verbindungs-/Niederlassungsstelle ausländischer Firmen:
     Ausländische Unternehmen, die Exportaktivitäten in Pakistan durchführen wollen, werden
    formlos registriert  Unternehmen, die vertragliche Verpflichtungen aus Verträgen mit öffentlichen Stellen eingehen, werden genehmigt bei Vorlage gültiger Dokumente ohne Weitergabe an staatliche Stellen
     Für Unternehmen, die ihre Zweigniederlassung/Verbindungs- oder Repräsentanz in Pakistan eröffnen möchten, können Sie bei BOI eine Genehmigung auf vorgeschriebenem Formular beantragen. Das BOI wird solche Fälle innerhalb von 6 bis 8 Wochen
    bearbeiten und entscheiden  Details zu den erforderlichen Unterlagen etc. sind in allen Büros des BOI erhältlich.
     Die Erlaubnis zur Eröffnung einer Zweigstelle/Verbindungsstelle kann vom BOI für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren erteilt werden. Eine weitere Verlängerung wird vom BOI nach Prüfung und Prüfung der bisherigen Leistungen ausländischer Unternehmen gewährt. Anträge auf Verlängerung oder Verlängerung werden vom BOI innerhalb von zwei Wochen bearbeitet, sofern den Anträgen vollständige Unterlagen vorgelegt werden.
     Die Überweisung von Gewinnen usw. an Zweigniederlassungen kann vorbehaltlich der Vorlage von Informationen/Dokumenten gemäß Absatz 13, Kapitel XIV des Devisenhandbuchs der State Bank of Pakistan gestattet werden. Das Verbindungsbüro darf jedoch nicht zugelassen werden.
    Das Antragsformular für die Erlaubnis zur Errichtung einer Verbindungs-/Niederlassungsstelle durch ausländische Unternehmen in Pakistan kann heruntergeladen werden.

    Erforderliche Dokumente
     Ein ausländisches Unternehmen, das außerhalb Pakistans gegründet wurde, muss die folgenden Dokumente innerhalb von 30 Tagen nach Niederlassung in Pakistan bei den betreffenden Behörden einreichen:
     Eine beglaubigte Kopie der Satzung, des Statuts oder des Memorandums und der Satzung der Gesellschaft in Englisch oder Urdu, begleitet von dem vorgeschriebenen Formular 38
     Adresse des eingetragenen oder Hauptsitzes der Gesellschaft auf Formular 39
     Eine Liste der Direktoren, des Chief Executive und der Sekretäre (sofern vorhanden) der Gesellschaft auf Formular 40
     Angaben zum Hauptgeschäftsführer der Gesellschaft in Pakistan auf Formular 41
     Angaben zu Personen mit Wohnsitz in Pakistan, die berechtigt sind, Dienstleistungen im Namen der ausländischen Gesellschaft anzunehmen, auf Formular 42
     Adresse des Hauptgeschäftssitzes der ausländischen Gesellschaft in Pakistan auf Formular 43 (Section 451)
     Jede Änderung oder Änderung von Angaben wie oben unter den Seriennummern 1 bis 6 angegeben, muss auf Formular 44 beim betreffenden Registrar innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Änderung oder Änderung eingereicht werden (Abschnitt 452).

    Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit in Pakistan sowie ihren Gesamtabschluss zusammen mit der Liste der pakistanischen Mitglieder und Inhaber von Schuldverschreibungen und Angaben zu den Geschäftssitzen der Gesellschaft in Pakistan innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bei der betreffenden Registerstelle einzureichen (§ 453).

    Ausländische Unternehmen müssen dem betreffenden Registrar mindestens 30 Tage vor ihrer Absicht, ihren Geschäftssitz in Pakistan aufzugeben, das Formular 46 mitteilen und eine solche Absicht mindestens in zwei in der Provinz zirkulierenden Tageszeitungen veröffentlichen oder Provinzen, in denen ein solcher Ort oder solche Geschäftssitze liegen.
    Klicken Sie hier, um den Leitfaden zu den Geschäftskosten (Engineering Development Board) zu lesen.
  • Wir sind eine NPO im Namen von ITA (Zentrum für Bildung & Bewusstsein) registriert nach dem Gesellschaftsgesetz 1860. Derzeit betreiben wir ein Institut für professionelles Lernen unter dem Dach von ITA. Nun möchten wir IPL eine separate Einheit geben, wie wird das Verfahren für die Registrierung als gewinnbringende Institution sein?
  • Weiß jemand, welche Gebühren/Gebühren für die Registrierung einer ausländischen Firma in Pakistan anfallen? Und kennt sich jemand mit Gewerbeschein aus? Ist es etwas zusätzliches?
  • Wie ist das Muster der Liste der Direktoren und der schriftlichen Zusammensetzung der Direktoren, als wir die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Pakistan registriert haben?

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