Wie hoch ist der aktuelle Satz der staatlichen Rente für eine verheiratete Frau?

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  • Eine verheiratete Frau hat nach dem 60. Lebensjahr Anspruch auf dieselbe staatliche Grundrente wie eine unverheiratete Frau. Diese wird aus den Beiträgen zur Sozialversicherung berechnet, wobei die Mindestgrundrente 84,25 € beträgt. Eine verheiratete Frau kann jedoch eine Rente auf der Grundlage der Sozialversicherungsbeiträge ihres Ehemanns von etwa 60 % beantragen, jedoch mit einer Höchstgrenze von 50,50 €. Darüber hinaus kann der Ehemann einer verheirateten Frau, wenn er das Rentenalter noch nicht erreicht hat, als Unterhaltsberechtigter eine zusätzliche staatliche Grundrente beantragen. Dies gilt nicht, wenn Sie zwischen 2006 und 2007 staatliche Leistungen von mehr als 57,45 € pro Woche beziehen oder beziehen. Auch das Rentenalter für Frauen wird zwischen 2010 und 2020 von 60 auf 65 Jahre angehoben.Eines der Probleme bei der derzeitigen Rente für Frauen über 60 besteht darin, dass ihre Sozialversicherungsbeiträge bis 1977 zu einem reduzierten Satz berechnet wurden, was bedeutet, dass ihr Gesamtbeitrag zur NI oft deutlich niedriger ist als der der Männer.

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