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  • Die Witwenrente ist ein Geldbetrag, der kinderlosen Witwen des Ministeriums für soziale Entwicklung zur Verfügung steht, die beim Tod ihres Mannes mindestens 45 Jahre alt waren. Sie steht jedoch nur Witwen zu, deren Ehemänner vor dem 9. April 2001 verstorben sind. Die Höhe richtet sich nach dem Verwitweungsalter und wird zusätzlich mit einer variablen einkommensabhängigen gesetzlichen Zusatzrente kombiniert, die sich aus dem versteuerten Einkommen verstorbener Ehemann vom April 1978 bis zu seinem Tod. Der Grundrentensatz für Witwen über 55 Jahre beträgt ab dem 10. April 2006 84,25 €, während Witwen im Alter von 45-54 Jahren eine reduzierte Rente erhalten, die um etwa 6 € pro Geburtsdatum steigt, beginnend bei 25,28 € für 45-Jährige und endend bei 78,35 € für 54-Jährige. Dieser bleibt ab dem Zeitpunkt der Zahlung fest und steigt nicht von Jahr zu Jahr.Der Betrag wird je nach Wunsch der Witwe direkt auf ein Bankkonto überwiesen und ändert sich nicht durch eine Erhöhung oder Verringerung anderer Einkünfte. Zu den Umständen, unter denen eine Witwe ihre Rente nicht erhält, gehören die Scheidung von ihrem Ehemann vor dem Tod, die Wiederverheiratung oder das Mietverhältnis mit einem anderen Mann ohne formelle Eheschließung sowie eine gesetzliche Freiheitsstrafe.

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