Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft kann die Aktien ausgeben, sofern die Gesellschaft über genügend nicht ausgegebenes Kapital verfügt. Die Gesellschaft kann die Aktien bis zur Höhe des genehmigten Grundkapitals ausgeben. Dieser Betrag ist im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft angegeben. Wenn die Gesellschaft das gesamte Grundkapital ausgegeben hat, kann sie durch die Ausgabe von Aktien weiteres Kapital aufnehmen. Eine Aktiengesellschaft gibt gemäß der Satzung der Gesellschaft Aktien aus. Die Höhe des erhöhten Kapitals wird in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. In einigen Fällen können die Aktien je nach Marktwert der Aktien gegen Aufschlag ausgegeben werden. Für vollständige Details zum rechtlichen Verfahren klicken Sie auf den Link:
Ausgabe von Aktien durch eine Aktiengesellschaft