Der Bundeseinbehalt für Bonus-, Zusatz- oder andere Zahlungen über dem üblichen Gehalt einer Person kann unter Annahme einer monatlichen Gehaltsabrechnung anhand der unten beschriebenen Schritte bestimmt werden.
- Anrechnung von Bonus- oder Zusatzzahlungen zum üblichen Jahresgehalt
- Berechnung des Gesamteinbehalts für das Jahr inklusive Bonus
- Abzug der oben genannten Summe vom jährlichen Einbehalt nur für das Grundgehalt
Der sich daraus ergebende Betrag ist der Bonus-Abzugsbetrag und wird zum üblichen Abzug für die jeweilige Steuerperiode addiert.
- Mindeste Bundesquellensteuer auf Bonuszahlungen
Der Bonussteuerabzug basiert meist auf einem Pauschalsatz von 25 %, da dies die für die meisten Arbeitnehmer geltende Grenzsteuer ist. Die Einbehaltung von Bonuszahlungen durch die Bundesbehörden für Mitarbeiter, die voraussichtlich mehr als 1.000.000,00 USD verdienen, basiert auf einem Bonuseinbehaltungssatz von 35 %.
Um herauszufinden, wie hoch der bundesstaatliche Quellensteuersatz für Boni usw. für Arbeitnehmer unter der 25-Prozent-Marge ist, kann es erforderlich sein, einen Blick auf die
UCLA- Website zu werfen, auf der
steuerpflichtige Einkommen und Quellensteuersätze aufgeführt sind. Im Anschluss daran sollte das zuständige Steueramt bezüglich des Mindesteinbehalts des Bundes für Bonuszahlungen bei niedrigeren Einkommen konsultiert werden.
Theoretisch sollte der Quellensteuersatz der Bonussteuer im Verhältnis zu den üblichen Quellensteuersätzen stehen. Dies ist jedoch nicht gewährleistet, da wir keine Spezialisten im Bereich der Bundessteuern sind. Es ist daher unbedingt erforderlich, sich bei der zuständigen Stelle zu erkundigen, ob der Lohnsteuerabzug auf Bonuszahlungen grundsätzlich in Höhe des üblichen Gehalts besteuert wird.
Dies kann in der Tat in jedem Fall ratsam sein, da die obigen Angaben auf Bundeseinbehalten für Bonuszahlungen basieren und die tatsächlichen Bonuseinbehaltungssätze von Bundesland zu Bundesland leicht variieren können.