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  • Die Erbschaftssteuer wird auch als Erbschaftssteuer oder Erbschaftssteuer bezeichnet. Die Erbschaftsteuer entsteht nach dem Tod einer natürlichen Person. Im Vereinigten Königreich wurde die Todessteuer zunächst als Steuer eingeführt, die ab 1796 auf den Nachlass Verstorbener in England und Wales über einen bestimmten Wert erhoben wurde. Zu dieser Zeit wurden diese Abgaben als Vermächtnis-, Erbschafts- und Nachlasssteuer bezeichnet. Der Wert der Erbschaftssteuer änderte sich im Laufe der Zeit und die Steuer wurde verlängert. Im Jahr 1857 war jeder Nachlass über 20 Pfund steuerpflichtig, aber es wurden nie wirklich Steuern darauf erhoben. Nur ein Nachlass mit einem Preis von über 1500 Pfund wurde besteuert. Die Todespflichten wurden erstmals im Jahr 1894 eingeführt und waren für die nächsten 100 Jahre für den Niedergang vieler großer Ländereien verantwortlich.

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