Aus irgendeinem Grund besteht manchmal die Notwendigkeit, dass eine Person ihren Namen ändert. In Indien ist dies möglich, aber der Prozess erfordert mehrere Schritte, einschließlich der Veröffentlichung in einer lokalen Zeitung.
Beginnen Sie damit, das Büro des First Class Magistrates zu bestimmen, das für Ihren Wohnort zuständig ist, und stellen Sie dort einen Antrag. Sie werden Ihre eidesstattliche Erklärung bescheinigen. Alternativ können Sie Ihre eidesstattliche Erklärung von einem Notar oder Eidkommissär beglaubigen lassen. Im Ausland lebende Inder müssen diesen Prozess über die indische Botschaft oder das indische Hochkommissariat durchlaufen.
Geben Sie auf einem leeren Blatt Papier Details ein, darunter Ihren aktuellen Namen, den neuen Namen, den Sie verwenden möchten, den Namen und die Adresse Ihres Vaters oder Ehemanns und schließlich den Namen Ihres Arbeitgebers. Unterschreiben Sie dies in Anwesenheit von zwei Zeugen, die auch das Dokument unterzeichnen müssen, das als Proforma bezeichnet wird.
Jetzt inserieren Sie in einer lokalen Tageszeitung. Sie müssen Ihre Absicht, Ihren Namen zu ändern, sowie den Namen oder die Adresse Ihres Vaters oder Ehemanns angeben. Bewahren Sie nach der Veröffentlichung ein Original dieser Anzeige auf.
Die beglaubigte eidesstattliche Erklärung, das Proforma, die Originalanzeige und zwei Passfotos müssen angefertigt oder an die Gazette of India Part IV beim Controller of Publication, Department of Publication, Civil Lines, Delhi-54 gesendet werden. Die Unterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Die Gebühren betragen Rs. 700 für die Veröffentlichung nur der Namensänderung und Rs. 900 zur öffentlichen Bekanntmachung. Die Werbung für die Namensänderung für im Ausland lebende Personen beträgt Rs. 2300, einschließlich Luftpostgebühren. Besorgen Sie sich Kopien des Amtsblatts, in dem Ihre Namensänderung veröffentlicht wird, und verwenden Sie diese gegebenenfalls als Nachweis Ihrer Namensänderung.
Bei Reisepässen ist besondere Rücksichtnahme erforderlich. Wenn Sie einen Reisepass mit einem Namen führen, der nicht mehr Ihr rechtmäßiger Name ist, müssen Sie trotzdem Zeitungsanzeigen einreichen.
Zeitungsanzeigen werden für eine Änderung Ihres Namens, wie er auf Ihrem Reisepass steht, benötigt, also sind sie erforderlich, obwohl der "alte" Name, der auf anderen Rechtsdokumenten erscheint, geändert wurde.
Bitte beachten Sie, dass wenn der Antragsteller einen Reisepass mit einem Namen trägt der nicht als "richtiger" Name des Antragstellers gilt, wäre der Antragsteller dennoch verpflichtet, Zeitungsinserate einzureichen. Für eine Namensänderung, wie sie im Pass steht, sind Zeitungsinserate erforderlich, und zwar trotz des zuvor geführten Namens, der auf anderen Rechtsdokumenten erscheint, wird geändert.