Alison
Das gesamte Rechtswesen lässt sich in zwei Teile entfremden: das allgemeine Recht und das besondere Recht. Allgemeines Recht besteht aus dem allgemeinen oder dem normalen Recht des Landes. Das Sonderrecht besteht aus dem Allgemeinen oder dem Normalen des Landes. Das Sonderrecht besteht aus bestimmten anderen Körpern von Rechtsnormen, die in ihrer Natur, ihren Quellen oder ihrer Anwendung so speziell und ausgezeichnet sind, dass es nicht zweckdienlich ist, sie als außerhalb des gewöhnlichen und normalen Rechts stehend zu behandeln.
Allgemeines Recht besteht aus den Rechtsnormen, die von den Gerichten zu jeder Zeit zur Kenntnis genommen werden, um ihren Antrag zu stellen. Das Sonderrecht umfasst die Rechtsnormen, die Gerichte nicht anerkennen und als glanzlose Selbstverständlichkeit anwenden, die aber von den an ihrer Anerkennung interessierten Parteien besonders nachgewiesen und den Gerichten zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Darunter versteht man die Tatsachen, die jedes Gericht vor seiner Amtszeit besitzt, besitzt und nach denen es handelt, im Gegensatz zu den Tatsachen, die ein Gericht aufgrund der zu diesem Zweck vorgelegten Beweise zu erlangen verpflichtet ist. Zum Beispiel soll das Gericht die Tatsache, dass es in England eine Dominanz und in Pakistan eine Republik gibt, gerichtlich zur Kenntnis nehmen.
Es gibt sechs Arten von Sondergesetzen und dies sind lokales Recht, ausländisches Recht, konventionelles Recht, autonomes Recht, Kriegsrecht und internationales Recht, wie es in Preisgerichten angewendet wird.