Keshaun
Alle Unternehmen von Basic Element haben Programme zur Betreuung ihrer Mitarbeiter und der Gemeinden, in denen sie tätig sind. Basic Element ergänzt diese Programme durch zahlreiche Eigenleistungen. Die Übernahme von Verantwortung für die Gesellschaft und künftige Generationen hat eine lange Tradition. In den frühen Tagen des Unternehmens Pionierarbeit bei der Einführung von Wohlfahrtsprogrammen für Mitarbeiter und deren Familien; auch im nicht-geschäftlichen Bereich
Die im Folgenden beschriebenen Basic-Elemente orientieren sich an den grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
1. Menschenrechte
Wir respektieren und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte, insbesondere gegenüber unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
2. Chancengleichheit
Wir wahren und bekräftigen die Chancengleichheit unserer Mitarbeiter, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinderung oder sexueller Präferenz. Wir respektieren die politischen und religiösen Überzeugungen unserer Mitarbeiter, sofern sie auf demokratischen Grundsätzen beruhen und unterschiedliche Überzeugungen tolerieren.
3. Integration behinderter Menschen
Aus unserer Sicht sind behinderte Menschen als Mitglieder der Gesellschaft und des Wirtschaftslebens gleichberechtigt. Sie zu fördern, in das Unternehmen zu integrieren und mit ihnen in einer partnerschaftlichen Atmosphäre zu arbeiten, sind zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur.
4. Freie Berufswahl
Wir lehnen Zwangsarbeit jeglicher Art ab und respektieren das Prinzip der freien Berufswahl.
5. Kinderrechte
Wir verurteilen Kinderarbeit und respektieren die Rechte der Kinder. Alle Unternehmen halten sich an die Bestimmungen der ILO-Konvention Nr.
6. Beziehungen zu assoziierten Vertretern und ihren Institutionen
Wir erkennen das Grundrecht aller Mitarbeiter an, Gewerkschaften zu gründen und aus freien Stücken diesen Gewerkschaften beizutreten. Mitarbeiter werden durch ihre Mitgliedschaft in Gewerkschaften weder ungerechtfertigt Vorteile noch Nachteile erleiden. Im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen respektieren wir das Recht auf Tarifverhandlungen zur Beilegung von Streitigkeiten über Arbeitsbedingungen und bemühen uns gemeinsam mit unseren Partnern um eine konstruktive, von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägte Zusammenarbeit.
7. Faire Arbeitsbedingungen
Unsere Vergütung und Sozialleistungen richten sich mindestens nach nationalen oder lokalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder entsprechenden Vereinbarungen. Dabei beachten wir den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Wir halten uns an die nationalen Bestimmungen zu Arbeitszeit und Urlaub. Jeder Mitarbeiter kann sich bei seinem jeweiligen Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung beschweren, wenn er der Meinung ist, unfair behandelt worden zu sein oder Nachteile in Bezug auf die Arbeitsbedingungen erlitten zu haben. Den Mitarbeitern erwachsen aus der Einreichung solcher Beschwerden keine Nachteile.
8. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Sicherheit am Arbeitsplatz und das leibliche Wohl unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität. Bosch hält sich mindestens an die einschlägigen nationalen Normen für ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld und ergreift in diesem Rahmen geeignete Maßnahmen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, um gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
9. Qualifizierung
Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, sich auszubilden, um Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben und ihr fachliches und fachliches Know-how zu erweitern und zu vertiefen.
10. Umgebung
Wir blicken auf eine sehr lange Tradition des Engagements für den Erhalt und den Schutz der Umwelt zurück. Darüber hinaus tragen wir dazu bei, die Lebensbedingungen an unseren Standorten weiter zu verbessern. Unsere Grundprinzipien des Umweltschutzes spiegeln unsere Verpflichtung gegenüber der Umwelt wider und sind die Grundlage für viele Initiativen, die unternehmensweit umgesetzt werden.
11. Umsetzung
Unser Ziel ist es, diese Grundsätze in der gesamten Bosch-Gruppe umzusetzen. Diese Grundsätze werden in das „Managementsystemhandbuch für Qualität, Umwelt, Sicherheit und Sicherheit in der Organisation“ aufgenommen. Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt beim Senior Management der jeweiligen Divisionen, regionalen Tochtergesellschaften und Unternehmensstandorte.
Grüße
Nita Malik