Jovanny
Das Gesetz unterscheidet sich im Allgemeinen in jedem Land. Falls ein 17-Jähriger weggelaufen ist und die folgenden 18 Jahre als minderjährig gelten, wird das Gesetz keine Anklage erheben. Das hängt also wieder davon ab, in welchem Land Sie sich gerade befinden und ob das Alter von 17 Jahren erwachsen oder minderjährig ist.
Das Gesetz kann, wenn überhaupt, eine FRI für den Verlorenen beantragen und Sie müssen höchstens Angaben zum 17-Jährigen machen. Sobald sie Ähnlichkeiten mit Ihren Daten aufweisen, werden Sie aufgefordert, das Kind zu identifizieren. Abgesehen davon kann es einige andere Spezifikationen geben, die mir nicht bekannt sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an irgendeine Art von Rechtsvertretern oder Anwälten oder an Ihre örtliche Polizei.