Ruth
Die Gesellschafter haften für die Schulden des Unternehmens unbeschränkt. Jeder Gesellschafter haftet einzeln und gesamtschuldnerisch für alle Schulden des Unternehmens. In einer Partnerschaft, wenn ein Partner in Konkurs geht oder geisteskrank wird, endet die Partnerschaft. Der Unterschied kann sich zwischen ihnen entwickeln, was zur Auflösung des Geschäfts führt. Die maximale Mitgliederzahl beträgt zwanzig und das riesige Kapital lässt sich nicht ohne weiteres aufbringen. Der Gesellschafter kann seinen Anteil an der Firma nicht ohne Zustimmung aller anderen Gesellschafter auf eine andere Person übertragen. Partnerschaftsunternehmen genießen aufgrund mangelnder Öffentlichkeit kein öffentliches Vertrauen.
Alle Partner haben die unabhängige Entscheidungsbefugnis in ihren Managementbereichen. Jeder Partner hat die gleiche Autorität in der Geschäftsführung. Jeder würde also versuchen, seine Entscheidung durchzusetzen, und dies führte zu Missverständnissen und Streit. Dies geschieht, weil alle Partner Geschäftsgeheimnisse kennen. Ein unehrlicher und inkompetenter Partner kann seinen Partnern Probleme bereiten. Das Partnerschaftsunternehmen kann die Geschäftsmöglichkeiten aufgrund von Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung aufgrund von Unterschieden zwischen den Partnern verpassen. Da die Registrierung der Firma nicht obligatorisch ist, besteht Betrugsgefahr. Die Partner einer nicht registrierten Firma begehen in der Regel einen Betrug gegeneinander.