Rachael
Gründungsurkunde: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ihre Tätigkeit nach Erhalt der Gründungsurkunde aufnehmen. Eine Aktiengesellschaft muss jedoch mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit warten, bis eine Bescheinigung über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vom Registerführer der Aktiengesellschaften vorliegt. Die Bescheinigung über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird ausgestellt, wenn die folgenden und einige andere Anforderungen erfüllt sind:
1) Wenn ein Prospekt ausgestellt wurde, der die Öffentlichkeit zur Zeichnung von Anteilen einlädt.
2) In bar zahlbare Anteile wurden dem Mindestzeichnungsbetrag zugeteilt.
3) Jeder Direktor der Gesellschaft hat den vollen Betrag der Aktien in bar bezahlt.
4) An Antragsteller für zur Zeichnung angebotene Aktien ist kein Geld zu zahlen.
5) Eine eidesstattliche Erklärung des Hauptgeschäftsführers oder eines der Direktoren und die Sicherheit, dass die vorgenannten Bedingungen verglichen wurden.
Der Registrar, wenn er vollständig davon überzeugt ist, dass:
1- Die verifizierte Erklärung eingereicht wurde.
2- Alle anderen Anforderungen der Verordnung wurden mit zusammengestellt.
Wird eine Bescheinigung mit dem Namen "Bescheinigung über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit" ausstellen. Mit Erhalt dieser Bescheinigung ist ein Unternehmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit berechtigt. Eine Gesellschaft, die keinen Prospekt herausgegeben hat, muss eine Erklärung anstelle des Prospekts abgeben, um die Bescheinigung über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten.