Arlene
Sie können Leitfragen in einer Vielzahl von Situationen verwenden.
Wenn Sie einen Zeugen ins Kreuzverhör nehmen, können Sie *immer* Leitfragen verwenden. Tatsächlich sind aus der Sicht des Anwalts Leitfragen vorzuziehen, da sie es dem Anwalt ermöglichen, den Zeugen zu kontrollieren und den Bogen der Geschichte, die durch die Aussage des Zeugen erzählt wird, zu gestalten. Ein Kreuzverhör findet im Allgemeinen statt, wenn Sie die Zeugen der anderen Seite befragen.
Wenn Sie Ihren eigenen Zeugen befragen, dürfen Sie in der Regel keine Leitfragen verwenden und müssen offene Fragen verwenden. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Wenn Sie beispielsweise lediglich die vorherige Aussage eines Zeugen klären oder zusammenfassen, sind Leitfragen in der Regel zulässig. Wenn Sie einen "feindlichen Zeugen" haben, der auf Antrag des Anwalts vom Vorsitzenden so erklärt wurde und nach angemessenen Versuchen einer direkten Vernehmung fehlgeschlagen ist, können Sie außerdem Leitfragen mit dem feindlichen Zeugen stellen.