Ein CPA kann vertrauliche Informationen über einen Kunden nur in drei Situationen offenlegen:
Ø Mit Zustimmung, vorzugsweise schriftlich, des Kunden Ø Wie von Behörden gefordert, die den Kunden regulieren, wie der SEC, Bankenaufsichtsbehörden Ø Wie von einer Vorladung in einem Rechtsstreit verlangt. Auch in den letzten beiden Situationen sollte der Kunde vor der Offenlegung solcher Informationen und der eingeholten Genehmigung benachrichtigt werden. Schauen Sie sich PS&CO an, deren Website hilfreiche Informationen zur Unternehmensbuchhaltung bietet.