Marcellus
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Justizbehörde, um die gesetzlichen Grenzwerte für Lärm an Ihrem Wohnort zu erfahren. Oft sind normale Wohngeräusche bis zehn oder elf Uhr nachts erlaubt. Möglicherweise müssen Sie diese Behörden Ihren Problemnachbarn dieses Gesetz erklären lassen. Andernfalls handelt es sich sicherlich um einen Vorwurf der Belästigung.
Haylie
Ich habe einmal in einer Eigentumswohnung gelebt und kenne die Art von Nachbarn, von denen Sie sprechen. Halten Sie sich zunächst wie bisher an die Satzung. Zweitens werden Sie in Ihrer HOA aktiv, damit Sie Verbündete finden können. Veranstalten Sie ein Meeting an Ihrer Stelle, damit alle anderen Eigentümer erkennen, dass Sie eine No-Shoe-Regel haben. Irgendwann wird jemand erkennen, dass Ihr Nachbar von unten nur ein Crabby Patty ist.