Prinzessin
Gesetzlicher Bericht:
Der Bericht, der vom Vorstand an alle Mitglieder der Gesellschaft verschickt wird, wird als gesetzlicher Bericht bezeichnet. Dieser Bericht ist mindestens 21 Tage vor dem für die satzungsmäßige Versammlung beschlossenen Termin an alle Mitglieder zur Prüfung und Erörterung zu verteilen. Der statutarische Bericht ist von mindestens drei Direktoren zu beglaubigen, von denen einer der Geschäftsführer der Gesellschaft ist. Der gesetzliche Bericht muss folgende Angaben enthalten:
1. Die Zusammenfassung der Lage der Gesellschaft seit ihrer Gründung und ihren Geschäftsplan.
2. Die Gesamtzahl der zugeteilten Aktien und deren Gegenleistung für die Zuteilung.
3. Der Gesamtbetrag der in Bezug auf die zugeteilten Aktien erhaltenen Barmittel.
4. Eine Zusammenfassung der bis dahin erfolgten Einnahmen und Zahlungen der Gesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Berichts.
5. Es enthält die Namen, die Anschrift und den Beruf der Direktoren und anderen leitenden Angestellten der Gesellschaft.
6. Die Einzelheiten eines Vertrages und deren Änderungen, falls vorhanden.
7. Die Grenze, bis zu der etwaige Underwriting-Verträge ausgeführt wurden.
8. Die Fakten über Provisionen oder Maklergebühren, die an Direktoren, Chief Executive, Sekretär oder leitenden Angestellten des Unternehmens gezahlt werden oder auf Aktien zu zahlen sind.