Wyman
Gesetzliche Regelungen zur Dividendenausschüttung
a) Eine satzungsgemäße Gesellschaft soll den Aktionären die Dividende im Verhältnis zu den Aktien ausschütten.
b) Eine Dividende wird ab dem Datum zur Verbindlichkeit; es wird vom Unternehmen erklärt und sollte innerhalb von 45 Tagen nach dem Datum der Erklärung bezahlt werden.
c) Dividenden sollten aus den Gewinnen des Unternehmens und nicht aus dem Kapital gezahlt werden.
d) Es ist nicht erforderlich, den gesamten Gewinn unter den Aktionären aufzuteilen. Ein von den Direktoren beschlossener bestimmter Prozentsatz kann in den Reservefonds der Gesellschaft überwiesen werden.
e) Dividenden sind in bar auszuzahlen, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Befugnis zur Zahlung in Aktien oder Schuldverschreibungen.
f) Die auf die Stammaktien zu zahlende Dividende kann je nach den von der Gesellschaft jährlich erzielten Gewinnen variieren.
g) Verwaltungsratsmitglieder, die an der Dividendenzahlung auf das Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, sind gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung des Betrags verantwortlich.
h) Die Dividende auf die Inhaberaktie wird bei der Produktion oder einem Coupon an die Bankiers der Gesellschaft ausgezahlt. Die Namensaktionäre erhalten die Dividendenausschüttung mittels Gewinnanteilschein der Hausbanken.