Carolina
Ja, sie können. Sie tun es normalerweise nicht, weil der Angeklagte "den 5. plädieren" kann. Das Plädoyer für die 5. bezieht sich auf die 5. Verfassungsänderung, die besagt: "Keine Person ... darf in einem Strafverfahren gezwungen werden, ein Zeuge gegen sich selbst zu sein". Mit anderen Worten, der Beklagte muss keine Fragen beantworten.
Der Staatsanwalt hält den Angeklagten lieber vom Zeugenstand fern, weil der Anwalt des Angeklagten dann dem Angeklagten Fragen stellen kann, um seine Unschuld zu beweisen. Grundsätzlich hilft es dem Angeklagten oft, Zeuge in seinem eigenen Prozess zu sein.