Ich schreibe auf Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie ein Velux-Fenster in die vorhandene Neigung des Bungalowdachs einbauen, um den Lagerraum und / oder den vorhandenen Dachboden mit Tageslicht zu versorgen. Aufgrund dieser Informationen kann ich bestätigen, dass Sie KEINE Baugenehmigung einholen müssen, da KEINE größeren Veränderungen an der bestehenden Wohnhülle geplant sind.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Antrag bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde stellen müssen. Der Einbau des Velux führt zu baulichen Veränderungen an der bestehenden Dachkonstruktion, so dass diese Arbeiten als „materielle Veränderung“ unter ihre Kontrolle geraten.
Es kann andere Maßnahmen umfassen, je nachdem, was als anwendbar erachtet wird.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei detaillierten Pflichtenheften und/oder Plänen zur Vorlage bei der Bauaufsicht übernehmen wir gerne die Leistung. Bitte kontaktieren Sie uns,
office@13ccd.co.uk und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich hoffe, Sie finden die oben genannten hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
13CCD Ltd