Zoie
Sobald Sie Ihren uc-Anspruch geltend gemacht haben, werden Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre ersten beiden Leistungswochen anfordern. Wenn Sie beispielsweise am 9. Juni anrufen, um Ihren Antrag zu eröffnen, wird der Antrag zum Antragsdatum vom 7. Juni gestellt. Ihre ersten beiden Leistungswochen sind (Warte-)Wochen bis 13. Juni und Woche bis 20. Juni. Sie werden anrufen das automatisierte System, oder reklamieren Sie am 21. Juni im Internet. Die zwei Wochen stehen Ihnen bis Freitag, 26. Juni, zur Verfügung, um sie dann inaktiv zu machen. Wenn Sie versuchen, die Datei nach dem 26. Juni einzureichen, bleibt die Aufzeichnung "Anspruch ist inaktiv". Sie müssen dann das uc-Service-Center anrufen, um Ihren Anspruch zu reaktivieren und ggf. eine Erklärung abgeben, warum Sie die fristgerechte Anmeldung nicht eingereicht haben.
Wenn Sie Ihre Wochen richtig eintragen (am 21. Juni im obigen Beispiel), sollten Sie Ihre Leistungen am 24. Juni auf Ihrem Bankkonto oder Ihrer Debitkarte haben. Vom Anruf im automatisierten System bis zum Geld auf der Bank dauert es etwa 3 Tage (Anruf am Sonntag, Geld am Mittwoch).
Diese Antwort gilt nur, wenn Sie aufgrund von Arbeitsmangel frei sind und keine Probleme, monetär oder nicht monetär, entschieden werden müssen.