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Bei Personen, deren Eltern in Großbritannien ansässig sind oder deren Eltern britische Staatsbürger sind, wird automatisch die britische Staatsbürgerschaft gewährt. Für diejenigen, die im Ausland ansässig sind, wird der Prozess der Vererbung der britischen Staatsbürgerschaft nicht über Generationen hinweg fortgesetzt. Daher werden Enkelkinder von Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht im Ausland ausgezeichnet. Diese Enkel werden in der Regel Staatsbürger ihres eigenen Wohnsitzlandes. Um aus seinen Enkeln einen dauerhaften Wohnsitz im Vereinigten Königreich zu machen, müssen sie für einen Zeitraum von fünf Jahren im Vereinigten Königreich bleiben. Ein ständiger Wohnsitz ist der erste Schritt zur Erlangung der Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs.
Staatsbürgerschaft unterscheidet sich von Nationalität. Ersteres muss erworben werden, letzteres wird aufgrund der Geburt verliehen. Gemäß dem British Nationality Act 1981 gibt es bestimmte Personengruppen, die als britische Staatsangehörige gelten. Dazu gehören vollwertige britische Staatsbürger, britische Staatsbürger aus Übersee, britische Staatsangehörige, Bürger britischer abhängiger Gebiete und Bürger britischer Protektorate.