Consuelo
EU-Bürger haben ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Schweden, wenn sie beim schwedischen Migrationsamt registriert sind und seit fünf Jahren ohne längere Unterbrechung in Schweden leben. Zu diesem Zeitpunkt kann beim schwedischen Migrationsamt eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragt werden.
Für Nichtansässige oder Staatsangehörige anderer Länder gelten andere Regeln. Erkundigen Sie sich beim schwedischen Migrationsamt, um die genauen Anforderungen für die schwedische Einwanderung zu erfahren.