In vielen Fällen ist ein Mieter für die Reparaturkosten einer Wohnung verantwortlich, wenn sie aus dem Rahmen der "allgemeinen Abnutzung" fallen.
Zu den Kosten können Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Austausch von Einrichtungsgegenständen sowie eventuell vorhandenen strukturellen Schäden gehören. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, wenn ein Mieter keinen Vertrag unterzeichnet hat. Warum das so ist, erkläre ich im Folgenden genauer.
VertragsartDie Art des Vertrags, den ein Mieter abschließt, hat massive Auswirkungen auf seine Verantwortlichkeiten bei Beendigung des Mietverhältnisses. Viele Verträge besagen, dass ein Mieter für Reparaturen an allem verantwortlich ist, was er offensichtlich beschädigt hat, aber nicht für allgemeine Abnutzung.
Wenn in einem Vertrag nicht angegeben ist, was "allgemeine Abnutzung" tatsächlich abdeckt, kann es zu Problemen kommen, wenn dem Mieter eine hohe Reparaturrechnung in Rechnung gestellt wird.
Was gilt als allgemeine Abnutzung?
In den meisten Fällen umfasst die allgemeine Abnutzung alles, was zum Alltag gehören würde. Zum Beispiel werden Teppiche wahrscheinlich etwas schmutziger als beim ersten Einzug des Mieters und Möbel durch die Sonneneinstrahlung ein wenig ausgeblichen. Dies sind in der Regel Dinge, die nicht vermieden werden können.
Auf der anderen Seite zählen viele Teppichflecken nicht zur allgemeinen Abnutzung, ebenso wenig beschädigte Einrichtungsgegenstände durch den Mieter. Bei diesen Gegenständen handelt es sich um Dinge, für die der Mieter bei seiner Abreise verantwortlich ist, um sie zu reparieren oder zu ersetzen. Dies wird in der Regel durch eine Kaution gedeckt, die vor dem Einzug des Mieters geleistet wird.
Was ist der beste Weg, um Reparaturprobleme zu vermeiden?
Der beste Weg, um Reparatur- und Austauschprobleme bei der Anmietung einer Immobilie zu vermeiden, besteht darin, sicherzustellen, dass Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung richtig gelesen haben. Auf diese Weise wissen Sie, was Ihnen am Ende des Mietverhältnisses in Rechnung gestellt werden kann und was nicht.
Wichtig ist auch, am Einzugstag Fotos von der Immobilie zu machen und bereits entstandene Schäden zu notieren. Diese können Sie mit Datum und Unterschrift bei Ihrem Vermieter oder Makler abgeben.
Letztendlich ist ein Mieter für die Kosten für neuen Anstrich, Reinigung und Teppichaustausch verantwortlich, wenn er Schäden verursacht hat, die außerhalb der allgemeinen Abnutzung liegen.