Jacklyn
Es gibt zwei Ansichten darüber, welche Auswirkungen Zwang auf einen Vertrag hat. Anfänglich konnte es nur Zwang zur Person geben. Nach und nach wurde der Zwang um Güterzwang und Wirtschaftszwang erweitert. Nötigung gegen die Person liegt vor, wenn eine Vertragspartei eine andere durch Drohung zum Abschluss eines Vertrages mit ihr zwingt. In einem solchen Fall wäre ein Vertrag anfechtbar, unabhängig davon, ob Nötigung der einzige Grund für den Vertragsabschluss ist oder nicht. Unter Nötigung von Gütern versteht man, wenn eine Person droht, die Güter einer anderen zu vernichten oder mitzunehmen, es sei denn, der Vertrag kommt zustande.
Dies geschah im Fall von The Sibotie 1976. Wirtschaftlicher Zwang liegt vor, wenn eine Partei ihre wirtschaftliche Macht einsetzte, um die schwächere Partei zu einer vertraglichen Vereinbarung zu zwingen. Wir müssen jedoch zwischen wirtschaftlichen Zwängen und akzeptablen kommerziellen Zwängen unterscheiden, letztere, die jede Partei in der kommerziellen Geschäftswelt erfährt. Es gibt einen sehr schmalen Grat zwischen akzeptablem und inakzeptablem kommerziellem Druck. Wenn ein wirtschaftlicher Zwang festgestellt wird, wäre der Vertrag anfechtbar und das Opfer muss den Vertrag aufheben.