Shanny
Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Verträgen:
nach Vollstreckbarkeit
nach Entstehung
nach Leistung
nach Vollstreckbarkeit:
Nach der Vollstreckbarkeit kann ein Vertrag in folgende fünf Arten unterteilt werden:
Gültiger Vertrag: Ein gültiger Vertrag ist eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung. Eine Vereinbarung wird rechtlich durchsetzbar, wenn alle wesentlichen Bestandteile eines gültigen Vertrages, wie in Abschnitt 10 erläutert, vorliegen. Fehlt auch nur einer, gibt es keinen gültigen Vertrag. Bei gültigem Kontakt sind alle Vertragsparteien für die Erfüllung eines Vertrages rechtlich verantwortlich. Wenn eine der Parteien den Vertrag bricht, hat die andere Partei das Recht, gegen die schuldige Partei vorzugehen. Der Vertrag kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
A schlägt vor, sein Auto wegen Mangels an Rupien 2 an B zu verkaufen, und B nimmt den Vorschlag an. Wenn A und B beide geschäftsfähig sind und die Zustimmung von B frei ist, kommt zwischen A und B ein gültiger Vertrag zustande. Wenn A das Auto nicht liefert, kann B ihn vor Gericht auf Lieferung verklagen und wenn B nicht zahlt. A kann ihn auf Rückforderung des Kaufpreises verklagen. Dies ist also die Durchsetzbarkeit des Vertrages.