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Die Begriffe Angebot und Angebot werden synonym verwendet. Wenn eine Person einer anderen Person ihre Bereitschaft gibt, irgendetwas zu tun oder zu unterlassen. Wenn die Person einen Vorschlag macht, nimmt er die Zustimmung des anderen zu einer solchen Handlung oder Selbstverleugnung ein, dies wird als Vorschlag bezeichnet und die Person macht den Vorschlag. Die Merkmale eines legalen Angebots sind wie folgt:
Es muss eine Willensbekundung einer Person gegenüber einer anderen vorliegen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Es muss die Bereitschaft erklärt werden, die Zustimmung der anderen Person dazu oder die Abstinenz einzuholen.
Das Angebot muss in der Absicht erfolgen, ein Rechtsverhältnis zu begründen, andernfalls kommt keine Einigung zustande. Zum Beispiel macht eine Person einer anderen Person ein Angebot, ihre Uhr für einen bestimmten Geldbetrag zu verkaufen, und die andere Person ist bereit, sie zu kaufen. Dies ist ein legales Angebot zwischen den beiden Parteien. Wenn dem Angebot eine Bedingung beigefügt ist, handelt es sich nicht um ein legales Angebot. Die Person, die das Angebot unterbreitet, wird Anbieter genannt, und die Person, die das Angebot annimmt, wird Angebotsempfänger genannt. Es ist notwendig, dass ein gültiges Angebot, das schriftlich oder in Worten abgefasst ist, ein rechtsgültiges Angebot ist.