Ein Nachlass ist eine Eigentumsbeteiligung an Immobilien, die dem staatlichen Recht unterliegt. Es gibt einer Person, die als lebenslanger Mieter bezeichnet wird, das Recht, zu Lebzeiten eine Immobilie zu bewohnen oder zu nutzen – aber sie hat kein Recht, die Immobilie zu verkaufen. Wenn Mieter auf Lebenszeit sterben, endet ihre Erbschaft und das Eigentum fällt an eine bestimmte Person namens "Restmann" zurück, die dann das Eigentum besitzt. Lebensnachlässe können Nachlass umgehen, wenn sie durch Urkunden oder Trusts gewährt werden. Ausführlichere Informationen erhalten Sie von einem Anwalt für Immobilienrecht