Maria
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist grundsätzlich Ausdruck des Prüfungsurteils des Abschlussprüfers über die Ordnungsmäßigkeit und Integrität des Abschlusses. Der erste Teil des Berichts ist ein einleitender Absatz, der besagt, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen und Finanzberichte zu erstellen. Der nächste Absatz des Berichts ist der Umfang, in dem der Zweck und die Art der Prüfung angegeben werden. Der dritte Absatz ist der Prüfungsteil, und hier drückt der Abschlussprüfer aus, ob der Abschluss nach seinem Bestätigungsvermerk richtig ist oder nicht. Liegt kein Problem vor, wird ein „unqualifizierter Bericht“, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk bei wenigen Problembereichen und ein negativer Bestätigungsvermerk ausgestellt, wenn der Abschluss die Kriterien nicht erfüllt.