Jonathon
Nun, die Prospektersatzerklärung wird von einer öffentlichen Gesellschaft mit Stammkapital herausgegeben, die beabsichtigt, Kapital privat zu beschaffen, das heißt nicht öffentlich, obwohl der Inhalt sowohl des Prospekts als auch der Prospektersatzerklärung fast ähnlich ist, aber die Prospektersatzerklärung ist zu von den öffentlichen Unternehmen, die privat Kapital emittieren, beim Registerführer hinterlegt werden.
Arno
Julia hat recht. Das Konzept besteht darin, dass, obwohl Sie Aktien privat zuteilen möchten, einige Details des Unternehmens, die möglicherweise nicht in der Gründungsurkunde/der Satzung der Gesellschaft enthalten sind, von den Behörden (in der Regel der Registerführer) benötigt werden. Diese werden dann durch die Erklärung anstelle des Prospekts gegeben. Kurz gesagt, Sie geben einen Prospekt ab, wenn Sie die Öffentlichkeit zur Zeichnung von Anteilen einladen. Anstelle des Prospekts geben Sie eine Erklärung ab, wenn Sie die Öffentlichkeit nicht zur Zeichnung von Anteilen einladen, sondern die Anteile privat zuteilen möchten.