Ein Arbeitgeber muss möglicherweise kündigen, bevor er einen Arbeitsplan ändert, wenn dies ein vorgefertigter und unterschriebener Absatz im Arbeitsvertrag ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitgeber vor einer Änderung des Arbeitsplans keine Mitteilung machen. Hier ist der Grund.
VertragsarbeitszeitplanWenn Sie einen Vertrag unterzeichnet haben, in dem die Arbeitszeiten und die Arbeitszeiten klar festgelegt sind, muss Ihr Arbeitgeber Sie über alle Änderungen in angemessener Weise informieren.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag hingegen lediglich eine bestimmte Stundenzahl vorsieht, aber keine konkreten Arbeitszeiten vorsieht, muss Ihr Mitarbeiter Sie nicht kündigen.
Wie lautet das Urteil?
Es wäre höflich, wenn Ihr Arbeitgeber kündigt, wenn sich Ihr Arbeitsplan ändert. Letztlich hängt es davon ab , was in Ihrem Vertrag geschrieben, ob ein Arbeitgeber tatsächlich hat Mitteilung zu liefern.
Mein Rat wäre, einen Blick auf Ihren Vertrag zu werfen und zu sehen, was geschrieben steht. Wenn Ihr Arbeitszeitplan darin klar angegeben ist, ist es möglicherweise am besten, Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. Wenn nicht, dann können Sie leider nicht viel tun.