Reba
Wenn Sie aufhören, Immobilien zu beanspruchen, unterschreiben Sie im Grunde ein Dokument, das bei der Aufzeichnungsbehörde Ihres Wohnsitzes aufgezeichnet wird. Dadurch wird ein öffentliches Dokument erstellt, das im Titelamt Ihres Staates geführt wird und in dem der Eigentümer des Eigentums und alle Änderungen oder Belastungen dieses Eigentums angegeben sind. Eine Belastung wäre ein Dokument, das beim Registeramt hinterlegt ist und in dem alle "vorbehaltlichen" Fragen in Bezug auf die jeweilige Immobilie aufgeführt sind. Da Sie die einzige Person sind, die als Inhaberin oder Inhaberin von Eigentumsanteilen an der Immobilie eingetragen ist, würde eine Aufhebungsurkunde eine Änderung Ihres Eigentums festhalten, die das Interesse Ihres Ehepartners oder das Eigentum an der Immobilie durch diese Aufhebungsurkunde widerspiegelt. Ebenfalls aktenkundig ist die Hypothek dieser Liegenschaft, in der das Pfandrecht des Hypothekenschuldners angegeben ist (von der Liegenschaft garantierte Gelder).Da eine Aufhebungsurkunde diese Schuld nicht ändert, da dies in den meisten Fällen keine übertragbare Verantwortung ist, da der Hypothekenschuldner das Recht hat, die Verpflichtung zur Rückzahlung zu genehmigen oder abzulehnen, wären Sie unabhängig von Ihrem Interesse oder Mangel finanziell für diese Rückzahlung verantwortlich von Interesse an der Immobilie. Ihre Frau könnte dann theoretisch die Hypothek nicht bezahlen, was alle Arten von Problemen für Sie verursacht. Wenn Sie diese Immobilie nicht möchten, muss Ihr Ehepartner eine Hypothek beantragen oder, falls vorhanden, die Verantwortung für das Eigentum der Immobilie als Sicherheit übernehmen, wenn der Wechsel nicht bezahlt wird.Wenn sie nicht bereit oder in der Lage ist, eine Hypothek auf die Immobilie aufzunehmen, ist es nicht ratsam, die Immobilie aufgrund Ihrer rechtlichen Verantwortung über die ausstehende Hypothek, die diese Immobilie als Sicherheit für die Hypothek darstellt, an sie zu kündigen.
Brennon
Nein. Zum Zeitpunkt der Hypothek liegen 2 separate Dokumente vor. Die Hypothek und die Note. Die Hypothek erklärt, wer ein Interesse an der Immobilie hat - der Kreditgeber und Sie selbst. In der Notiz steht, wer die Hypothek bezahlen soll. Eine Kündigungserklärung ändert nur die interessierten Parteien, die Eigentümer der Immobilie sind. Sie bleiben weiterhin für die Schulden verantwortlich. Die Note müsste in ihrem Namen refinanziert werden, nur um Sie von den Schulden zu befreien.