Velva
Jedes Inkassounternehmen kann im Rahmen des Zumutbaren, wenn Sie keine bedürftigkeitsabhängige Begünstigung (zB Lebensmittelmarken, medizinische Hilfe, SSI usw.) erhalten, Lohn von Ihrem Arbeitgeber pfänden.
Joanie
Ja, aber dafür müssen sie ein Urteil gegen Sie erwirken. Mein vorheriges Poster ist wieder richtig und weist darauf hin, dass für den Fall, dass Sie sich auf SSI-Vorteile verlassen, diese nicht garniert werden können.