Ich glaube nicht, dass ein Vermieter mehr als die Kaution verlangen wird, es sei denn, der Verlust ist sehr hoch.
Schaden unterscheidet sich rechtlich von "Verschleiß". Ich gehe davon aus, dass sie Ihnen jeden tatsächlichen Schaden in Rechnung stellen können, der nicht normaler "Verschleiß" ist, aber normalerweise werden Sie und der Vermieter nicht übereinstimmen, wie der Unterschied zwischen den beiden zu ermitteln ist.
Das Streichen nach dieser Zeit sollte Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden, es sei denn, Sie haben die Wände während Ihres Aufenthalts schwarz oder orange gestrichen.
Die endgültige Bestimmung dessen, was sie in Rechnung stellen oder zu berechnen versuchen, hängt von den Bedingungen Ihres Mietvertrags und den geltenden staatlichen Gesetzen ab.
Das Erstgespräch mit einem Anwalt ist in der Regel kostenlos oder gegen einen geringen Betrag. Das würde sich wahrscheinlich lohnen.
Fordern Sie auf jeden Fall als ersten Schritt eine detaillierte Rechnung für alle Gebühren an.
Führen Sie auch eine Papierspur – verwenden Sie Einschreiben.