Darf ein Schwerverbrecher einen Häftling in einem Bundesgefängnis besuchen?

3 Antworten


  • Solange der Schwerverbrecher nicht mehr im Gefängnis ist, steht es ihm frei, jeden zu besuchen, den er will (es sei denn, es liegt ein Schutzbefehl gegen ihn vor).
  • Höchstwahrscheinlich wird das Gefängnis einen Ex-Verbrecher nicht genehmigen. Schwerverbrecher sollen sich von anderen Schwerverbrechern fernhalten. Sie müssen von der Justizvollzugsanstalt genehmigt werden, um in die Besuchsliste der Häftlinge aufgenommen zu werden .
  • Ich bin ein verurteilter Schwerverbrecher und ich habe einen Freund, der in einem Bundesgefängnis ist und er möchte, dass ich ihn besuche, würde ich eine Genehmigung bekommen, ihn zu sehen, wenn ich die Papiere ausfülle?

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