Die Antwort auf die Frage, ob ein Malaysier für die Einreise nach Italien ein Visum benötigt, hängt stark davon ab, warum die betreffende Person das Land besuchen muss.
- Was ist, wenn ich als Tourist oder ein Familienmitglied für kurze Zeit besuchen möchte?
Glücklicherweise, wenn Sie ein Tourist sind oder einfach nur Familie oder Freunde besuchen und beabsichtigen, weniger als 90 Tage in Italien zu bleiben, dann benötigt jeder Malaysier, der in seinem Heimatland geboren ist und dort ansässig ist, kein Visum, um nach Italien zu reisen.
Auch wenn Sie planen, Italien für weniger als 90 Tage zu geschäftlichen Zwecken zu besuchen, benötigen Sie kein spezielles malaysisches Visum für Italien.
Schließlich, wenn Sie Italien auf direkte Einladung eines italienischen Sportverbandes oder anerkannten Veranstalters besuchen und beabsichtigen, sich weniger als 90 Tage im Land aufzuhalten, benötigen Sie kein Visum, um das Land zu besuchen.
- Was ist, wenn ich andere als die oben genannten Gründe habe, Italien zu besuchen?
Es gibt mehrere Umstände, unter denen Sie möglicherweise ein Visum benötigen oder benötigen, um Italien zu besuchen.
Die erste davon könnte sein, wenn Ihr Besuch länger als 90 Tage dauern soll. In einigen Fällen ist es ratsam, sich mit der italienischen Botschaft in Malaysia in Verbindung zu setzen, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen.
- Unter welchen Umständen benötige ich ein Visum, um Italien von Malaysia aus zu besuchen?
Es gibt bestimmte Fälle , in denen nach Italien ein Visum für Malaysier erforderlich ist, wie zum Beispiel:
- wenn Sie beabsichtigen , langfristig Aufenthalts- und / oder Beschäftigung im Land zu suchen
- wenn Sie bestehende Familienmitglieder in Italien langfristig beizutreten beabsichtigen
,
- wenn Sie aus religiösen Gründen im Land bleiben möchten
- wenn Sie in Italien studieren möchten
- wenn Sie sich in Italien medizinisch behandeln lassen
- wenn Sie in Italien adoptieren
möchten
- Welche Informationen muss ich im Rahmen des Visumantragsverfahrens angeben?
In den meisten Fällen wird der Antragsteller zusätzlich zur Beantragung eines Visums aufgefordert, weitere Angaben zu seinem Antrag zu machen, die ein Passfoto oder einen Reisepass enthalten können, der noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums gültig ist , Angaben darüber, wie der Antragsteller seinen Lebensunterhalt im Land bestreiten möchte, sowie Nachweise, dass er in dem Teil Italiens, in dem er seinen Wohnsitz haben soll, eine angemessene Unterkunft gefunden hat.
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
In fast allen Fällen, außer bei kurzfristigen Besuchen von weniger als 90 Tagen, ist es ratsam, die italienische Botschaft in Kuala Lumpur zu kontaktieren, um die spezifischen Bedürfnisse Ihres Besuchs zu besprechen. Sie können kontaktiert werden unter:
Italienische Botschaft
99, Jalan U Thant, 55000 Kuala Lumpur
Tel: 006 0342 554 122 oder 006 0342 565 228
Website: Www.ambkualalumpur.esteri.it
E-Mail: Consolare.kualalumpur@esteri.it