Janie
Der Mindestanspruch für alle Arbeitnehmer, Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, beträgt 5,6 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, obwohl einige Arbeitgeber mehr anbieten.
Für jemanden, der 5 Tage die Woche arbeitet, entspricht dies 28 Tagen. Ob Feiertage dabei berücksichtigt werden, hängt vom Arbeitgeber ab und sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden. Teilzeitbeschäftigte haben anteilig denselben Anspruch.
Werden Vollzeitbeschäftigte Feiertage als zusätzliche arbeitsfreie Tage gewährt, haben Teilzeitbeschäftigte diesen anteiligen Anspruch, auch wenn der Feiertag nicht auf einen normalen Arbeitstag fällt.
Der tatsächliche Anspruch für Teilzeitbeschäftigte kann berechnet werden, indem die tatsächlich gearbeiteten Tage pro Woche mit 5,6 multipliziert werden. Werden beispielsweise 16 Stunden an 4 Tagen gearbeitet, würde die Berechnung lauten: 4 Tage x 5,6 entspricht 22,4 Tagen Urlaubsanspruch. Bei einer Arbeitszeit von beispielsweise zwei Tagen beträgt der Anspruch 2 Tage x 5,6 = 11,2 Tage.
Hier noch einige weitere wissenswerte Punkte zum Thema Urlaub und Urlaubsanspruch:
- Der Urlaub beginnt sich aufzubauen, sobald eine Person in einem Unternehmen tätig wird.
- Der Arbeitgeber hat das Recht zu kontrollieren, wann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen kann.
- Die Urlaubsvergütung entspricht dem regulären Lohn.
- Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsplatz müssen noch angefallener und noch nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden.
- Feiertage und Feiertage können entweder in den Mindestjahresurlaub eingerechnet oder als zusätzliche freie Tage gewährt werden.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf Urlaub während sowohl des ordentlichen als auch des zusätzlichen Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubs.
- Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf zusätzlichen, auch unbezahlten Urlaub, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.
Schmirgel
Ich arbeite 16 Stunden über 7 Tage und mir wurde gesagt, dass ich 20 Tage Urlaub haben kann, aber jeden Tag, an dem ich frei habe, bekomme ich nur den halben Lohn, stimmt das?
Yoshiko
Sofern Sie nicht für den Bund arbeiten, haben Sie keinen "Anspruch" auf Feiertage, die nicht durch Ihre Betriebsurlaubsregelung abgedeckt sind.