Wir haben ein denkmalgeschütztes Gebäude. Müssen wir eine Planungsgenehmigung einholen, um das Interieur zu ändern?

2 Antworten



  • Gehen Sie hier vorsichtig vor. Denkmalgeschützte Gebäude stehen aus einem bestimmten Grund unter Denkmalschutz, normalerweise weil sie historisch bedeutsam oder interessant sind - sie behalten ihre ursprünglichen Merkmale nicht nur außen, sondern auch innen.

    Merkmale wie originale Dielenböden, Treppen und Kamine sowie Fenster, Decken und Türen sind Teil der Gründe, warum ein Gebäude unter Denkmalschutz steht.

    Wenn Sie Ihr denkmalgeschütztes Haus verbessern möchten, sollten Sie sich zuerst an die Planungsabteilung Ihrer Gemeinde wenden, die Sie über Ihre Möglichkeiten berät. Tatsächlich können Verbesserungen auf vergleichbarer Basis vorgenommen werden, zum Beispiel mit geborgenen Original-Ersatztüren.

    Die gesetzmäßigste und klügste Möglichkeit wäre sicherlich, einen Vorschlag zu erstellen, was Sie (unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes) innerhalb des Gebäudes machen möchten, um dem Planungsbüro zu unterbreiten.

    Denken Sie daran, egal wie klein die Änderung ist, Sie können das Gesetz, das denkmalgeschütztes Eigentum schützt, nicht ignorieren. Auch wenn Sie das Haus besitzen, haben Sie nicht das Recht, es zu ändern (denkmalgeschützte Gebäude gehören denkmalpflegerisch zum englischen Erbe). Sie können mit hohen Geldstrafen oder sogar mit Gefängnis bestraft werden, wenn Sie ohne Zustimmung Änderungen vornehmen.
  • Wir haben gerade die Planung für unser denkmalgeschütztes Haus in der zweiten Klasse begonnen und es dauert eine Weile, aber es ist der beste Weg, dies zu tun, dies ist nur für externe Verbesserungen gedacht, für die Sie keine Planung benötigen

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