Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes der Klasse II*?

3 Antworten


  • Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude der Klasse 2 ursprünglich eine Eichenstruktur für das Dach hatte, könnte diese durch eine Kiefernstruktur ersetzt werden - Dies würde die Ziegel stützen
  • Gebäude, die in der britischen Kategorie „Grade II*“ gelistet sind, werden als „besonders wichtige Gebäude von mehr als besonderem Interesse“ beurteilt. Dies ist einen Rang über der Kategorie II, die als „besondere Auflistung, die alle Bemühungen um deren Erhaltung erfordert“, definiert ist, jedoch unter der Kategorie „Gebäude von außergewöhnlichem Interesse“ der Kategorie I. Der Grad der Auflistung beeinflusst natürlich die Art und Weise, in der Sie das fragliche Gebäude nutzen oder ändern können, und andere Faktoren wie restriktive Auflagen im jeweiligen Mietvertrag können ebenfalls eine Rolle spielen. Für alle denkmalgeschützten Gebäude gibt es jedoch Einschränkungen, was Sie mit dem Gebäude tun dürfen. Daher ist vor dem Abriss, Umbau oder der charakterisierenden Erweiterung Ihre örtliche Baubehörde gesetzlich zu konsultieren – und eine denkmalgeschützte Genehmigung einzuholen.Beachten Sie auch, dass eine Baugenehmigung allein nicht ausreicht, um den Abriss zu genehmigen. Auch für Umbauten oder Erweiterungen auf dem Gelände eines denkmalgeschützten Gebäudes ist die Zustimmung erforderlich und Sie sollten sich vor Beginn von Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude, sogar Malerarbeiten, mit Ihrer örtlichen Baubehörde beraten.    
  • Das Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes der Klasse 2 ist ein Scanteldach, das im Laufe der Jahre verpfuscht wurde, könnte ich abziehen und gewöhnlichen Schiefer verwenden, wie es der die Straße runter getan hat?

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