Zion
Die Anlage kann in Form von Zertifikaten, Obligationen, Zuteilungsbriefen oder Scheinen oder in Form von Namenaktien erfolgen. Außer im Falle einer Einschreibung muss der Wirtschaftsprüfer die Wertpapiere tatsächlich prüfen. Er sollte dafür sorgen, dass das Zertifikat auf den Namen des Kunden ausgestellt und ordnungsgemäß unterzeichnet und versiegelt ist. Sofern diese bei Bankinstituten hinterlegt sind, sollte er sich von diesen eine Bescheinigung über die Verwahrung der Wertpapiere zum Bilanzstichtag für den Kunden einholen lassen.
Bei Inhaberschuldverschreibungen sollte der Abschlussprüfer darauf achten, dass alle Coupons für noch nicht fällige Zinsen damit verbunden sind. In Bezug auf das Skript sollte er darauf achten, dass alle bisher vom Kunden gezahlten Raten von Tagesgeldern ordnungsgemäß anerkannt werden. Bezüglich der eingetragenen Aktien kann dies überprüft werden, indem die Bank, in deren Büchern die Aktie eingetragen ist, gebeten wird, die Tatsache der Eintragung der Aktie auf den Namen des Kunden zu bestätigen. Handelt es sich bei den Anteilen um Käufe, muss die sachgerechte Aufteilung zwischen Kapital und Ertrag die Aufmerksamkeit des Wirtschaftsprüfers erhalten. Bei einer Neuausgabe sollten der Zuteilungsbrief und die Quittungen für die Raten und Zahlungen geprüft werden.
Reginald
Gute Antwort. Ich stimme zu. Aber ich kann auch sagen, dass es so viele moderne Anlageformen gibt und für einige von ihnen wird es ziemlich schwierig sein, etwas zu überprüfen. Wie zum Beispiel investiere ich über Switchere.com in Kryptowährung , ich kaufe und verkaufe Bitcoins. Der Gewinn ist wirklich gut, das kann jeder!
Vito
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