Wohltätigkeit
Wenn der Verstorbene Ihre andere Hälfte ist, müssen Sie
die Erbschaftssteuer nicht zahlen. Aber Sie müssen die Erbschaftssteuer zahlen, wenn Sie ein direkter Nachkomme des Verstorbenen sind.
Da Sie nicht gesagt haben, dass Sie der direkte oder indirekte Nachkomme sind, möchte ich es Ihnen leicht machen. Wenn es sich bei der verstorbenen Person um Ihre Eltern oder Großeltern handelt, müssen Sie eine sehr geringe Steuer mit großen Ausnahmen zahlen. Wenn Sie ein Bruder, eine Schwester, ein Schwager/eine Schwägerin sind, müssen Sie 5% bis 10% Erbschaftssteuer zahlen. Wenn die Erben weit verwandt sind, müssen sie 10 bis 20 % Erbschaftssteuer zahlen. Aber das ist die allgemeine Regel. Viele Länder haben unterschiedliche Regeln und Vorschriften. Versuchen Sie also, die Erbschaftsteuerregeln des Landes zu finden, in dem Sie leben.
Ich hoffe, diese Regeln sind nicht anders als in meinem Land.
Viel Spaß beim platzen :)