Jamel
Der Umgang mit Familienmitgliedern ist nie eine gute Idee, denn zum einen werden Sie am Ende immer der schlechte Mensch sein. Zweitens scheinen Familienmitglieder Sie immer auszunutzen.
Wenn Sie sie bereits gebeten haben zu gehen und es Jahre her ist, müssen Sie sich an die Abteilung des Sheriffs wenden und um Hilfe bitten, um eine Person für das Übertreten zu räumen, da dies Ihr Eigentum ist und sie nicht bezahlt, daher hat sie kein Recht mehr, dort zu bleiben Ihre Immobilie. Sie müssen bereit sein, Anklage gegen sie zu erheben, wenn sie nicht gehen. Sie können sowieso nicht schwach sein, sonst werden Sie Ihr Eigentum nie wiedererlangen und nie Geld von ihnen erhalten. Zu jedem Zeitpunkt müssen Sie sich entscheiden, dass Sie notwendige Reparaturen und Renovierungen vornehmen, damit Sie es an zahlende Mieter vermieten können. Es ist hilfreich, wenn Sie jemanden haben, der bereit ist, von Ihnen zu mieten, um Ihnen die Motivation zur Räumung zu geben und Ihre Verluste wieder einzutreiben.
Sie müssen ihnen keine 30 Tage geben, wenn Sie jahrelang kein Geld von ihnen erhalten haben. Sie können das als Lernerfahrung aufgreifen und weitermachen. Sie können bei einem Zivilgericht Anklage erheben, um den Verlust ohne Zahlungen wiederzuerlangen und Ihre Einheit reparieren zu müssen, bei der ich Ihnen garantieren kann, dass Sie viel haben werden! Soweit es sich um Ihre Familie handelt, sollte dies keine Rolle spielen, wenn Sie ein Vermieter sind, der versucht, Ihr Eigentum wiederzuerlangen. Alle MACHT für Dich!!!
Adelia
Sie können ihr einen Brief schreiben, in dem sie aufgefordert werden, die Versprechen aufzuheben und eine Kopie für sich selbst zu behalten, aber Sie müssen ihr 30 Tage ab dem Datum des Briefes geben, dann können Sie vor Gericht gehen und sie zwangsräumen lassen, aber sie ist schon eine ganze Weile dort ,also versuch das und viel glück,mach klar, dass sie nichts für ihren aufenthalt bezahlt hat und entweder zahlt sie oder macht die versprechungen auf das hilft ein wenig
Clyde
NUR im US-Bundesstaat Washington, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind, können Sie es in einem ordentlichen Verfahren räumen; Wenn Sie mieten, müssen Sie Ihren Vermieter / Manager bitten, sie zu vertreiben, wenn sie im Mietvertrag ist (wenn nicht, können Sie einen Sheriff anrufen - NUR einen Sheriff - und um ihre Entfernung bitten). Sie müssen keinen Grund angeben, warum Sie sie vertreiben, es sei denn, Sie wohnen in King County. Sie müssen ihr zwei 20-Tage-Benachrichtigungen zusenden: eine persönlich (kein Prozessserver erforderlich) und eine per Einschreiben. Wenn sie nicht anwesend ist, um es entgegenzunehmen, müssen Sie an die Tür ihres Zimmers klopfen, auf eine Antwort warten und wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass es keine gibt, hängen Sie es in Augenhöhe mit dem Gesicht nach außen an die Tür. Diese Mitteilung muss zwischen dem 1. und 9. (30-Tage-Monat) oder 10. (31-Tage-Monat) erfolgen; Februar wäre der 7. Ich hätte beide Dokumente bis zum 5. zugestellt. Die 20 Tage umfassen Wochenenden und Feiertage,legal oder nicht. Wenn sie nicht antwortet, können Sie dennoch den eingeschriebenen Posteingang vor Gericht als Zustellnachweis verwenden, dies ist entscheidend. Wenn sie über das Ende des Monats hinaus bleibt, macht sie sich der ungesetzlichen Inhaftierung schuldig und Sie können vor Gericht gehen, um die Räumung eines Sheriffs zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie für die Dienste eines Sheriffs bezahlen und seine Sachen in der Nähe des Bordsteins Ihres Hofes, jedoch nicht außerhalb des Grundstücks, aufstellen. Sie sind nicht verpflichtet, ihr Eigentum sicher zu verwahren oder zu überwachen, Sie können jedoch aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen (zB „Rache“ oder Miet-/Schadensersatz) nichts davon zurückbehalten.Sie ist der ungesetzlichen Inhaftierung schuldig und Sie können vor Gericht gehen, um die Räumung eines Sheriffs zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie für die Dienste eines Sheriffs bezahlen und seine Sachen in der Nähe der Bordsteinkante Ihres Hofes platzieren, aber nicht außerhalb des Grundstücks. Sie sind nicht verpflichtet, ihr Eigentum sicher zu verwahren oder zu überwachen, Sie können jedoch aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen (zB „Rache“ oder Miet-/Schadensersatz) nichts davon zurückbehalten.Sie ist der ungesetzlichen Inhaftierung schuldig und Sie können vor Gericht gehen, um die Räumung eines Sheriffs zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie für die Dienste eines Sheriffs bezahlen und seine Sachen in der Nähe des Bordsteins Ihres Hofes, jedoch nicht außerhalb des Grundstücks, aufstellen. Sie sind nicht verpflichtet, ihr Eigentum sicher zu verwahren oder zu überwachen, Sie können jedoch aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen (zB „Rache“ oder Miet-/Schadensersatz) nichts davon zurückbehalten.Sie können jedoch aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen (z. B. aus Rache oder anstelle von Miete/Schaden) keine Gegenstände zurückbehalten.Sie können jedoch aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen (z. B. aus Rache oder anstelle von Miete/Schaden) keine Gegenstände zurückbehalten.
Was die Aussperrung angeht: Dies ist erst nach Ablauf der 20-tägigen Kündigungsfrist möglich und sie befindet sich in rechtswidrigem Gewahrsam. Wenn sie dann doch einbricht, können Sie nach Aufklärung und Nachweis (Kündigung und Einschreiben) Anzeige erstatten und Anzeige erstatten. Der Beamte kann dann entscheiden, ob die Person wegen Hausfriedensbruchs und/oder Einbruchs und Einbruchs festgenommen werden soll. Viel Glück.
Esteban
Sie müssen zum Gerichtsgebäude gehen und ihr die Papiere vorlegen, das sagen uns die Polizisten hier in AL immer wieder, aber wir haben sie rausgeholt, indem wir ihr gesagt haben, dass sie hier nicht mehr willkommen ist und dass, wenn sie nicht geht, meine Kinder es sein werden genommen, damit ihr Freund keinen Anfall bekam wie sie. Sie riefen vor zwei Tagen die Polizei hierher und die Polizisten sagten ihnen, es sei besser, wenn sie alleine gehen würden, damit sie nichts verlieren, wenn wir sie vor Gericht bringen, weil der Richter könnte sie dazu bringen, uns zu bezahlen und am selben Tag vor Gericht zu gehen
Isabelle
Stellen Sie sicher, dass Sie sich absolut versichern - erhalten und schreiben Sie ALLES schriftlich!! vor Gericht gehen, es könnte als illegale Räumung angesehen werden - und je nach den Gesetzen Ihres Bundesstaates könnte der Grundsatz ZWEIMAL die Kaution oder die Miete ZWEIMAL einziehen, wenn keine Kaution vorhanden ist ... sich selbst decken - legal!! Strafen, die Ihrem Mieter vom Gericht zuerkannt werden, weil Sie die Rechtssache nicht getan haben. Die meisten Gerichte erheben keine Gebühren, wenn Sie ein begrenztes Einkommen haben. Viel Glück und bleiben Sie trocken!
Immanuel
Ich bin diesen Weg gegangen. Sie müssen diese Person vor Gericht bringen, wenn sie nicht im Mietvertrag steht. Wenn die Person im Mietvertrag steht, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Andernfalls müssten Sie die Person vor Gericht bringen. Und das kann Monate dauern. Was ich tun musste, war aus meiner eigenen Wohnung auszuziehen, nur um sie herauszuholen, das behaupte ich nicht. VIEL GLÜCK.