Xander
Gegenstand des Nachweises der Zahlungsseite des Kassenbuchs ist es, sicherzustellen, dass die Zahlungen ordnungsgemäß autorisiert wurden, sicherzustellen, dass sie im Kassenbuch unter ihrem jeweiligen Kontoführer gebucht wurden, festzustellen, dass Zahlungen geschäftsbezogen sind und eine ordnungsgemäße Geschäftsbelastung sind, dass die ausgewiesenen Zahlungen mit den erforderlichen Nachweisen belegt sind und die Schlusskassen- und Bankguthaben korrekt ermittelt werden.
Bei der Prüfung der Zahlungsnachweise sind folgende Punkte zu beachten:
• Dass der Auftraggeber als Zahler genannt wird.
• Das Datum in der Quittung des Zahlungsempfängers mit dem entsprechenden Eintrag im Kassenbuch übereinstimmt.
• Dass der Name des Zahlungsempfängers im Kassenbuch korrekt angegeben ist.
• Der Betrag der Zahlung zusammen mit dem belasteten Kontoinhaber wird korrekt in das Kassenbuch eingetragen.
• Die Zuordnung zum Rechnungsleiter erfolgt korrekt.
• Die Zahlung ist ordnungsgemäß autorisiert und wird ordnungsgemäß als Betriebsausgabe angerechnet.
Zahlungen an die Gläubiger: Es sollte eine Anfrage gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Rechnungen intern bestätigt wurden. Kontoauszüge der Gläubiger sind zu prüfen. Zahlungen sind nach Möglichkeit durch Schecks zu leisten. Es ist zu beachten, dass der Name des Zahlungsempfängers im Kassenbuch korrekt erfasst wird, so dass er später im sonstigen Gläubigerbuch oder auf dem Konto des jeweiligen Gläubigers nach Belieben der Zahlung behandelt werden kann.