Ike
Das hängt von den Gesetzen des Vermieters/Mieters in Ihrer Gerichtsbarkeit ab. Jedes Bundesland und jeder Landkreis hat seine eigenen Regeln und Vorschriften für diese Angelegenheit. Der beste Ort, um nach der Antwort zu suchen, ist, sich an die Abteilung für Vermieter/Mieter der Justiz Ihres Bezirks zu wenden oder einen Rechtsexperten um Klärung zu bitten. In den meisten Gegenden, wenn ein Mieter geräumt wird, bringt die örtliche Sheriff-Abteilung die persönlichen Gegenstände des Mieters tatsächlich zum Straßenrand und der Vermieter schließt dann am Tag der geplanten Räumung Vorhängeschlösser/oder ändert das Schloss an der Tür.
Ramona
Ja, das Gericht setzt den Mietern in der Regel eine Frist von 60 Tagen zum Auszug. Sie müssen jedoch die auf Sie fällige Miete zahlen.