Johan
Sie müssen einen Monat vorher schriftlich kündigen, dann die Polizei rufen, wenn der Mitbewohner nicht auszieht, und sie werden ihm beim Weggehen zusehen.
Madisen
Sie kündigen ihm/ihr 30 Tage nach Fälligkeit der Miete eine schriftliche Kündigung. Wenn er/sie sich nicht daran hält, wenden Sie sich an die Polizei und reichen Sie eine formelle Anzeige ein. Auch wenn Sie Eigentümer der Immobilie sind, haben Sie das Recht, seinen Besitz einzulagern und ihm/ihr 30 Tage Lagerung in Rechnung zu stellen.
Gleichzeitig haben Sie das Recht, die Türschlösser auszutauschen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn alle oben genannten Punkte ignoriert werden, haben Sie das Recht, eine Klage gegen die Person beim Gericht für geringfügige Forderungen auf Urteil, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren einzureichen.
Arlene
Sie müssen zum Gerichtsgebäude gehen, in dem Sie wohnen, die Räumungspapiere abholen, ausfüllen und einen Termin für die Anhörung festlegen. Viel Glück.
Cecile
Es hängt von dem Staat ab, in dem Sie sich befinden. Für die besten Informationen fragen Sie einen Immobilienmanager in Ihrer Nähe, er kann sehr hilfreich sein.