Kiarra
Nein, es ist nicht ratsam, Ihr Haus vor der Zwangsversteigerung zu verkaufen. Wenn Sie Ihre Hypothekenzahlungen verpassen, müssen Sie sich trotzdem einer Zwangsvollstreckung stellen. Sie sollten die Briefe Ihres Kreditgebers nicht ignorieren und in Ihrem Haus bleiben, bevor die Zwangsvollstreckung stattfindet. Der Grund dafür ist, dass Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Unterstützung haben, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Sie müssen sich an eine vom HUC anerkannte Wohnungsberatungsstelle wenden. Sie sind über ihre Helpline-Nummer erreichbar.
Sie können die folgenden Alternativen zum Verkauf Ihres Hauses im Falle von Nachsicht in Betracht ziehen. Sie können die Optionen der besonderen Stundung, der Änderung der Hypothek, der Teilforderung, des Verkaufs der Immobilie vor der Zwangsvollstreckung und der Eigentumsurkunde anstelle der Zwangsvollstreckung in Betracht ziehen. Sie können sich nur dann für den Verkauf vor der Zwangsvollstreckung qualifizieren, wenn das Darlehen mindestens zwei Monate überfällig ist, Sie Ihre Immobilie innerhalb eines Zeitraums von drei bis fünf Monaten verkaufen können und eine neue Bewertung ergibt, dass der Wert Ihrer Immobilie den Anforderungen entspricht Richtlinien, die vom HUD-Programm vorgegeben wurden.