Ich verkaufe mein Haus, hatte aber Probleme mit den Nachbarn. Erkläre ich das?

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  • Beim Verkauf eines Hauses kann es durchaus sein, dass Sie - wie in England - aufgefordert werden, ein Formular mit Standardfragen auszufüllen, das auch Fragen zu Streitigkeiten mit Nachbarn enthält. Es ist ratsam, in dieser Phase bei solchen Streitigkeiten ehrlich zu sein, da ein Käufer einen Verkäufer verklagen kann, der einen Streit mit einem Nachbarn nicht offenlegt. Dies gilt nicht nur für Probleme, die für einen Käufer Ihrer Immobilie offensichtlich und unmittelbar von Bedeutung wären, zB Grenzstreitigkeiten. Ihr Streit hat möglicherweise nichts direkt mit dem Land zu tun, den Sie verkaufen – vielleicht hat Ihr Nachbar Sie angegriffen oder stundenlang laute Musik gespielt –, aber er kann immer noch als Nachbarstreit eingestuft werden und sollte daher Ihrem potenziellen Käufer mitgeteilt werden.Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Problem als Nachbarschaftsstreit einzustufen ist - und Sie es natürlich lieber nicht erwähnen möchten - können Sie sich hierzu von Ihrem Hauskaufsanwalt oder Ihrer Bürgerberatung vor Ort beraten lassen .  

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