Kassandr
Es tut mir leid, aber so einfach ist es nie. Letztendlich müssen Sie Ihre Familiendienste in Anspruch nehmen. Sie müssen einen sehr guten Grund haben, das Kind zu behalten. Das ständige Sorgerecht bedeutet, dass den Eltern des Kindes die Rechte an dem Kind dauerhaft entzogen werden müssen.
Wenn Ihr Kind, das der Elternteil ist, dies möchte, muss der andere Elternteil in den Fall einbezogen werden. Wenn es dem anderen Elternteil egal ist, kannst du es erledigen.
Wenn Ihr Kind jedoch nicht möchte, dass Sie das dauerhafte Sorgerecht haben, müssen Sie entweder eine wirkliche Vernachlässigung des Kindes oder eindeutig beweisen, dass das Kind im Elternhaus missbraucht wurde. Sie und beide Elternteile müssen ein "Heimstudium" von einem Sozialarbeiter durchführen lassen. Und denken Sie daran, dass Richter in diesen Gerichtsverfahren es sehr ablehnen, das elterliche Sorgerecht dauerhaft aufzuheben.
Ich war Sozialarbeiterin und habe mich mit solchen Fällen beschäftigt. Ich habe nur einen Fall gesehen, in dem der Richter das elterliche Sorgerecht endgültig entzogen hat. Sie können nie einfach das Sorgerecht beantragen, ohne dass die Eltern des Kindes benachrichtigt werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie wirklich einen guten Grund haben und die Dinge nachgewiesen werden können, können Sie mit einem Anruf beim Familiendienst Ihres Bundeslandes in dem Landkreis beginnen, aus dem das Kind stammt.