Was ist bei einer Anhörung zum Kindesunterhalt zu erwarten?

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  • Bei einer Anhörung vor dem Kindesunterhaltsgericht können die Eltern beantragen, dass über ihre Berufung nur auf der Grundlage ihrer Akten entschieden wird. Im Falle eines Berufungsantrags, der nur auf der Grundlage ihrer Aktenpapiere entschieden wird, wird das Gericht das Notwendige tun und alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um den Fall frühestens vor ein Gericht zu bringen.

    Die Eltern werden über das Ergebnis der Kindesunterhaltsanhörung informiert, sobald der Richter sein Urteil gefällt hat. Falls die Eltern um persönliche Anwesenheit bei der Anhörung vor dem Kindesunterhaltsgericht bitten, erhalten sie ein Schreiben, in dem sie über Tag, Datum, Uhrzeit und Ort der Anhörung vor dem Kindergeldgericht informiert werden. Sie werden in der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt. Sie sollten an dem im Schreiben genannten Tag und Datum am Ort der Anhörung vor dem Kindesunterhaltsgericht anwesend sein.

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