Aufrichtig
Jawohl. Abhängig von Ihrem Landesrecht müsste die Person den Vertrag für mindestens 30 Tage oder länger brechen. Dann müssen Sie, ebenfalls je nach Bundesland, möglicherweise die Polizei kontaktieren, bevor Sie das Auto nehmen. Je nachdem, ob die Teller Ihnen gehören oder nicht, können Sie sie auch mitnehmen. Als Pfandgläubiger sollten Sie über einen zusätzlichen Schlüsselsatz verfügen. Viel Glück